Informationen für Reiter und Pferdehalter |
Kennzeichnungs- und Meldepflicht von Pferdehaltern.
Seit 2010 müssen alle Pferde mit einer individuellen lebenslangen Kennzeichnung versehen werden.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Viehverkehrsverordnung im März 2010, ist der Equidenpass für alle gehaltenen Equiden Pflicht.
Für alle nach dem 01.Juli 2009 geborenen und für alle Pferde, die bisher noch keinen Equidenpass haben, ist die Kennzeichnung mit einem Mikrochip, in Verbindung mit der Passbeantragung, ab sofort verbindlich.
Die Haltung von Pferden und Pferdeartigen muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Der Halter muss zudem eine Registriernummer beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (ALEF) beantragen.
Diese sogenannte „Betriebsnummer“ ist unabdingbare Vorraussetzung für die erforderliche Kennzeichnung (Chippen) der Pferde. Ohne Betriebsnummer kein Equidenpass!
Die für die Kennzeichnung von Pferden erforderlichen Transponder (Chips) sind jetzt mit einer speziellen Zahlenfolge versehen. Ab sofort dürfen nur noch Transponder eingesetzt werden, die dieser EU Vorgabe entsprechen. Sie müssen entweder vom Pferdehalter selbst (unter Angabe seiner Betriebsnummer) direkt bestellt werden oder können über den Zuchtverband beschafft werden. Im Anschluss daran setzt eine „kennzeichnungsberechtigte Person“ (meist Tierarzt) den Chip ein und der Equidenpass kann beantragt werden. Mit dieser Beantragung werden Basisdaten des Pferdes (Farbe, Geschlecht, Alter) und der Status "Schlachttier" oder nicht in die Zentrale Tierdatenbank (in Bayern HIT=Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) mit Angaben zu Tierhalter und Besitzer gespeichert.
Wichtig insbesondere für Pferdehalter, die nicht nur eigene Pferde in ihrem Stall stehen haben, ist es, dass der Stallbetreiber für die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Tiere verantwortlich ist. Demzufolge muss dieser auch Zugriff auf die entsprechenden Equidenpässse haben, in denen jeweils der aktuelle Besitzer des Tieres eingetragen sein muss. Auch dafür (Eintrag eines Besitzerwechsels) ist der „Tierhalter“ verantwortlich.
Pferde / Equiden dürfen nur mit geltender Kennzeichnung, also mit Equidenpass übernommen werden. Übernehmen im Sinne der Verordnung heißt herbei auch „in den Stall stellen“ oder transportieren.
Hilfreiche Links
Ansprechpartner für die Transponder- und Passausgabe bei Quarterhorses ist die DQHA.
Praktisch: Auf den Fohlenschauen kann der Equidenpass beauftragt und der Transponder gesetzt werden!